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Ratgeber

E-Mail-Archivierung: Die GoBD-Pflicht für KMU

Seit 2017 sind Unternehmen verpflichtet, geschäftsrelevante E-Mails GoBD-konform zu archivieren. Die Realität: Die meisten KMU erfüllen diese Pflicht nicht – und riskieren empfindliche Strafen.

Gesetzliche Pflicht

E-Mail-Archivierung ist keine Option – es ist Pflicht

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind seit 2017 verbindlich. Zusammen mit dem HGB und der Abgabenordnung bilden sie den rechtlichen Rahmen für die E-Mail-Archivierung in Deutschland.

Trotzdem archivieren viele KMU ihre E-Mails noch immer manuell in Ordnern oder verlassen sich auf das Löschen und Verschieben in Outlook. Das ist nicht GoBD-konform – und kann bei einer Betriebsprüfung teuer werden.

Risiken bei Nicht-Einhaltung

  • Zuschätzungen durch das Finanzamt bei Betriebsprüfungen
  • Beanstandung der Buchführung als nicht ordnungsgemäß
  • Bußgelder und steuerliche Nachteile
  • Beweisnachteile bei Rechtsstreitigkeiten
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Wer ist von der Archivierungspflicht betroffen?

Die Pflicht zur E-Mail-Archivierung gilt für nahezu alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Größe.

GmbH, UG, AG

Pflicht

Alle Kapitalgesellschaften sind uneingeschränkt zur GoBD-konformen E-Mail-Archivierung verpflichtet.

OHG, KG, GbR

Pflicht

Personengesellschaften unterliegen ebenfalls der Archivierungspflicht, sobald sie buchführungspflichtig sind.

Einzelunternehmer

Pflicht

Auch Einzelunternehmer mit Buchführungspflicht (z. B. eingetragene Kaufleute) müssen archivieren.

Vereine & Verbände

Pflicht

Sobald wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt und Buchführungspflicht besteht, gilt die Archivierungspflicht.

Freiberufler

Ausnahme

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.) sind in der Regel ausgenommen, sofern sie nicht buchführungspflichtig sind.

Kleingewerbetreibende

Ausnahme

Kleingewerbetreibende ohne Buchführungspflicht sind grundsätzlich von der Archivierungspflicht ausgenommen.

Welche E-Mails müssen archiviert werden?

Nicht jede E-Mail muss archiviert werden – aber alle geschäftsrelevanten E-Mails. Die Abgrenzung ist entscheidend.

Archivierungspflichtig

  • Angebote und Auftragsbestätigungen
  • Rechnungen und Gutschriften
  • Verträge und Vertragsänderungen
  • Reklamationen und Mängelanzeigen
  • Zahlungsbelege und Mahnungen
  • Handels- und Geschäftsbriefe
  • Buchungsrelevante Unterlagen
  • Steuerlich relevante Korrespondenz

Nicht archivierungspflichtig

  • Spam und Newsletter (ohne Geschäftsbezug)
  • Private E-Mails von Mitarbeitern
  • Interne Terminabsprachen ohne Geschäftsrelevanz
  • Allgemeine Werbung und Marketing-Mails

Wichtig: Im Zweifelsfall sollte eine E-Mail eher archiviert werden. Eine professionelle Archivierungslösung archiviert automatisch alle E-Mails und markiert geschäftsrelevante Inhalte.

Aufbewahrungsfristen: 6 oder 10 Jahre?

Die Aufbewahrungsfrist hängt vom Inhalt der E-Mail ab. Entscheidend ist nicht der Betreff, sondern die steuerliche und handelsrechtliche Relevanz.

Geschäftsbriefe
6 Jahre

Angebote, Auftragsbestätigungen, Reklamationen, allgemeine Korrespondenz

Buchungsbelege & Rechnungen
10 Jahre

Rechnungen, Gutschriften, Zahlungsbelege, Mahnungen

Jahresabschlüsse & Bilanzen
10 Jahre

E-Mails mit Jahresabschlussunterlagen, Steuerbescheiden, Bilanzberichten

Vertragsunterlagen
6–10 Jahre

Verträge, Vertragsänderungen, Kündigungen per E-Mail

Rechtsgrundlagen: §§ 238, 257 HGB; §§ 140–147 AO; GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

Die 5 GoBD-Anforderungen an E-Mail-Archivierung

Eine GoBD-konforme E-Mail-Archivierung muss fünf zentrale Kriterien erfüllen. Ein einfaches Backup oder Outlook-Ordner reichen nicht aus.

Unveränderbar

E-Mails dürfen nach der Archivierung nicht mehr verändert oder gelöscht werden können – auch nicht durch Administratoren.

Nachvollziehbar

Jede Änderung am Archivsystem muss protokolliert werden. Ein lückenloser Audit-Trail ist Pflicht.

Vollständig

Alle geschäftsrelevanten E-Mails müssen archiviert werden – ohne Ausnahme. Lücken können bei einer Prüfung schwerwiegende Folgen haben.

Richtig

Die archivierten E-Mails müssen inhaltlich mit dem Original übereinstimmen. Anhänge, Metadaten und Zeitstempel müssen erhalten bleiben.

Jederzeit verfügbar

Archivierte E-Mails müssen innerhalb einer angemessenen Frist abrufbar und lesbar sein – auch nach Jahren.

Das bedeutet in der Praxis

Ein „Outlook-Backup“ oder das manuelle Verschieben in PST-Dateien erfüllt keines dieser Kriterien. Du brauchst eine dedizierte, revisionssichere Archivierungslösung.

Unsere Lösung für E-Mail-Sicherheit

Ohne vs. mit professioneller E-Mail-Archivierung

Der Unterschied zwischen Compliance-Risiko und Rechtssicherheit.

Ohne Archivierungslösung

  • E-Mails manuell in Outlook-Ordnern sortiert
  • Keine Revisionssicherheit – E-Mails können gelöscht werden
  • Keine automatische Aufbewahrungsfristenverwaltung
  • Bei Betriebsprüfung: keine vollständigen Nachweise
  • Haftungsrisiko für Geschäftsführer
GoBD-konform

Mit professioneller Archivierung

  • Automatische Archivierung aller ein- und ausgehenden E-Mails
  • Revisionssicher und unveränderbar gespeichert
  • Aufbewahrungsfristen werden automatisch eingehalten
  • Volltextsuche – jede E-Mail in Sekunden gefunden
  • Betriebsprüfung jederzeit bestanden

Häufig gestellte Fragen

Nein, ein Backup ist keine GoBD-konforme Archivierung. Backups dienen der Wiederherstellung bei Datenverlust, sind aber veränderbar und nicht revisionssicher. Die GoBD verlangt explizit, dass archivierte E-Mails unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar sind. Eine dedizierte Archivierungslösung erfüllt diese Anforderungen – ein Backup nicht.

Ja, die Pflicht zur E-Mail-Archivierung gilt für alle buchführungspflichtigen Unternehmen – unabhängig von der Größe. Ausgenommen sind lediglich Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Buchführungspflicht. Wenn dein Unternehmen eine GmbH, UG oder ein eingetragenes Einzelunternehmen ist, bist du verpflichtet.

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß beanstanden. Die Folge: Zuschätzungen, höhere Steuerlast und mögliche Bußgelder. Außerdem verlierst du bei Rechtsstreitigkeiten die Möglichkeit, E-Mails als Beweismittel vorzulegen. Lass uns gemeinsam prüfen, ob deine Archivierung den Anforderungen entspricht.

Eine professionelle Lösung archiviert alle ein- und ausgehenden E-Mails automatisch und in Echtzeit – bevor sie den Empfänger erreichen oder nach dem Versand. Die E-Mails werden revisionssicher gespeichert, mit einem Zeitstempel versehen und können über eine Volltextsuche jederzeit gefunden werden. Erfahre mehr über unsere E-Mail-Sicherheitslösungen.

Ja, E-Mail-Anhänge (PDFs, Office-Dokumente, Bilder) sind integraler Bestandteil der E-Mail und müssen vollständig mitarchiviert werden. Eine professionelle Archivierungslösung speichert Anhänge automatisch zusammen mit der E-Mail und macht sie über die Suche auffindbar.

Die DSGVO verlangt Datensparsamkeit und das Recht auf Löschung. Die GoBD verlangt vollständige Aufbewahrung. Diese beiden Anforderungen müssen in Einklang gebracht werden. Eine professionelle Archivierungslösung unterstützt beides: Sie archiviert GoBD-konform und ermöglicht gleichzeitig die DSGVO-konforme Handhabung personenbezogener Daten. Erfahre mehr auf unserer Lösungsseite für E-Mail-Sicherheit.

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